17. März 2011

Wie die OZ Gesetzesbrecher entlarvt

Wieder einmal berichtet die Greifswalder Zeitung über den gesetzwidrigen Einsatz von Ein-Euro-Sklaven als Reinigungspersonal in Schulen, heute per Leserbrief einer Augenzeugin, statt die darin gestellte Frage zu beantworten. Aber das kennen wir ja schon.
Ein-Euro-Jobber halfen sehr

Zu „Schulen fehlen die Ein-Euro-Jobs“ (OZ vom 7. März): Ich bin Reinigungskraft an einer Greifswalder Schule. ... Die Qualität der Reinigung muss ja verloren gehen, weil die Quadratmeterzahl jeder einzelnen Reinigungskraft immer höher geschraubt wird. Uns haben die Ein-Euro-Jobber immer sehr geholfen, wir waren mit den meisten auch sehr zufrieden. In den Sommerferien liegt wieder die große Grundreinigung an. ... Das heißt: Ausräumen, Wände, Türen und Heizungen reinigen. Den Fußboden mit Speziallauge einweichen, mit der Scheuermaschine den Boden bearbeiten, versiegeln usw. Da ist noch keine Toilette, keine Treppe, kein Flur gemacht. Das muss aber alles in zwei Wochen fertig sein. Nun fehlt der Ein-Euro-Jobber, der hat uns immer Vorlauf geschaffen. Wie läuft das dieses Jahr?
Ingrid Sylvester, Lühmannsdorf
So ganz nebenbei, fast unmerklich, werden in der OZ Gesetzesbrecher entlarvt.

3 Kommentare:

  1. Anonym17.3.11

    Nun fehlt der Ein-Euro-Jobber, der hat uns immer Vorlauf geschaffen. Wie läuft das dieses Jahr?

    Da kann man nur sagen: Festeinstellung, statt Ein-Euro-Sklaverei!

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  2. Anonym18.3.11

    Die Masse der Deutschen sind dämliche Dumpfbacken und lassen sich das eigene Elend bestellen.
    Wie kann man nur so dämlich sein und sich Ein-Euro-Jobber wünschen?
    Anständige Arbeitsverhältnisse mit anständiger Bezahlung fehlen den Menschen.

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  3. Anonym10.7.11

    dann sollten Sie mal die Entscheidung vom 13.4.2011 vom Bundessozialgericht lesen zu den ein Euro Jobs.

    Reinigungskräfte in Schulen ist niemals zusätzlich da dieses eine verpflichtende Aufgabe des Schulamtes ist der Einsatz von ein Euro Job unter diesen Bedingungen schafft für die Einsatzkräfte den Anspruch auf Tariflohns der nun beim Sozialgericht eingeklagt werden kann

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