6. Juni 2009

Über Persönlichkeitsrechte

Ich kann für die OZ nur hoffen, dass ein Redakteur vor Veröffentlichung des Artikel über ein Opfer des jüngsten Flugzeugabsturzes Angehörige fragte, ob sie mit einer Veröffentlichung des kompletten Lebenslaufes des Opfers einverstanden waren, natürlich mit der Nennung des vollen Namens und Drucken des Fotos. Allerdings fand ich keinen Hinweis in dem Artikel darauf. Ich las nur, dass ein Freund dem Hamburger Abendblatt Informationen gab. Wenn das mal nicht bildlich in die OZ-Hose geht.

Hier die ersten Sätze des langen Textes (Name verkürzt):
Flug AF 447: Rostockerin im Atlantik verschollen
Als fröhliches Mädchen lief K. einst über den Hof der Rostocker Schule am Margaretenplatz. Damals konnte keiner ahnen, dass ihr Leben so früh enden würde. Nun ist sie für immer verschollen - im Atlantik, fernab ihrer Heimatstadt an der Ostsee. Sie war einer der 28 deutschen Passagiere des Airbusses A 330, der am Pfingstmontag auf dem Weg von Rio de Janeiro nach Paris abstürzte. K. wurde am 21. Juni 1984 in Rostock geboren und ging hier bis 2001 zur Schule. Als kleines Mädchen spielte sie leidenschaftlich gern Fußball und trieb sich auf den Bolzplätzen ihrer Heimatstadt herum. Für ihren Job ging sie nach Hamburg. ...
Es wird dem Leser nicht klar, ob das Opfer Rostockerin war oder Hamburgerin. Gebürtige Rostockerin wäre in jedem Fall richtig gewesen. Aber solche Kleinigkeiten sind egal, wenn ein Grund gefunden werden muss, um auf die Tränendrüsen drücken zu können und das noch per Kopieren aus einer anderen Zeitung.

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