10. November 2008

Alg 2-Empfänger! Eventuelle Nachzahlungen jetzt sichern!

Immerhin eine Kurzmeldung wurde aus einer Agenturmeldung, die aus einer Pressemitteilung entstand, die Sie kauften:
Hartz-IV-Empfänger fühlen sich als Bürger zweiter Klasse
Die finanzielle Situation vieler Hartz-IV-Empfänger verletzt einer neuen Studie zufolge das "Grundrecht auf ein würdiges Leben". ...
Fragt sich, was die Leser von dieser kurzen Meldung haben; wahrscheinlich nichts. Dabei hätte es keines großen Aufwandes bedurft, die hier erwähnte Meldung hinzuzufügen:

Hartz IV verstößt gegen Grundgesetz

Es ist eben wieder nur die halbe Wahrheit, eine Studie zu erwähnen, wo doch bereits ein Gericht urteilte und die Angelegenheit an das Bundesverfassungsgesetz gab. OZ-Leser sind doppelt dumm dran, denn sie erfuhren bisher weder von diesem Urteil noch von dem, das sich aus ihm für Alg 2-Empfänger (nicht Hartz 4-Empfänger) ergibt:

Deshalb rät das Erwerbslosen Forum Deutschland, dass Betroffene sich unbedingt noch vor einer Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht ihre eventuellen Ansprüche für die Vergangenheit sichern sollen.

Was wann zu tun ist, müssen Sie schon hier nachlesen. Die OZ verschwieg es Ihnen bisher. Informieren Sie bitte Ihre verwandten und bekannten Betroffenen, wie sie sich eventuelle Nachzahlungen sichern können.

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