13. Oktober 2008

Hintergrund: Rechtsberatung für Alg 2-Empfänger verteuert

Im Wust der Neuigkeiten zur Krise ist das untergegangen:

Bundesrat stimmt zu: Hartz IV Beratung wird teurer

Der Bundesrat stimmte zu: Die anwaltschaftliche Rechtsberatung für Hartz IV Betroffene wird massiv verteuert.

Wie bereits berichtet, legten ... fünf Bundesländer ... einen Gesetzesentwurf im Bundesrat vor, nachdem die Rechtsberatung für Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger um 200 Prozent verteuert werden soll. Die Länderkammer verabschiedete am Freitag den Gesetzesentwurf zur Änderung des Beratungshilfegesetzes für Sozialhilfe und ALG II Bezieher/innen. ... Die Verteuerung soll die Klageflut eindämmen. Seit der Einführung der Hartz IV Arbeitsmarktreform werden die Gerichte mit Klagen überhäuft. In ca. 50 Prozent der sozialgerichtlichen Verfahren haben die Kläger Erfolg. Ein Indiz dafür, dass es zu zahlreichen Ungerechtigkeiten kommt, die nur durch Gerichtsverfahren beschieden werden können. Anstatt die Hartz IV Gesetze zu reformieren, sollen nun die Klagen an den Sozialgerichten massiv eingeschränkt werden.

... Nun soll sich der Bundestag mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen. Eine Gesetzesänderung durch die Koalition von SPD und CDU/CSU ist demnach stark zu befürchten.

... Erwerbslosen Initiativen sprechen derzeit davon, dass "der den Gang zum Anwalt verunmöglicht wird". Ein rechtsstaatlicher Demokratie-Abbau, der seines Gleichen sucht.

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