4. Oktober 2008

Durcheinander: Täter/Tatverdächtiger

Seltsam, welch unterschiedliche Ausdrücke OZ-Redakteure wählen, wenn sie über Kriminelles berichten.

Am 21. Janaur hatte die Greifswalder Zeitung berichtet:
Raubserie aufgeklärt!
Sieben Überfälle in vier Wochen - Greifswald war beunruhigt. Nun sind die Täter gefasst. Drei Drogen– abhängige, heißt es. ...
Nur zwei Tage danach wurden die Täter in der Apotheke in der Pappelallee vorstellig. ...
Dazu heißt es im Pressekodex:

Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat.

Davon war im Artikel nichts zu lesen. Ich fand, die Personen seien vorverurteilt worden. Doch meine Beschwerde wurde vom Presserat abgelehnt:

Die journalistisch verkürzte Verknappung im Vorspann halten wir in diesem Zusammenhang für zulässig.

Nunja, im Text wurden die Personen noch einmal als Täter bezeichnet. Und was eine journalistisch verkürzte Verknappung ist, hat mir der Presserat bis heute nicht erklärt.

Heute nun las ich in der Greifswalder Zeitung:
Erfolg für Fahnder in Lubmin
Mit Hochdruck hat die Polizei seit Mittwoch nach dem mutmaßlichen Täter Hartmut O. aus Greifswald gefahn- det.
Soso, mutmaßlich! Er darf also nicht journalistisch verkürzt und verknappt als Täter bezeichnet werden? Doch, darf er, denn er hat ein Geständnis abgelegt (s.o., Pressekodex):
Nach neuesten Informationen hat Hartmut O. seine Tat bereits gestanden. Über die Tragweite sei er sich im Klaren.
Seltsam, die Zeitung hat sich doch sonst nicht so.

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