Wissen das OZ-Leser, die in ihrer Verwandtschaft oder Bekanntschaft Alg 2-Empfänger haben?:
... Bundesweit werden von den Leistungsträgern jedes Jahr erfolgreich vermutlich hunderttausende Nachzahlungen von Neben- und Heizkosten rechtswidrig verweigert und vermutlich ebenso viele Neben- und Heizkosten rechtswidrig pauschaliert - weil Betroffene ihre Rechte nicht kennen oder sich scheuen, diese einzufordern. Das spart den Kommunen jährlich etliche Millionen an Kosten, welche die Betroffenen gezwungen sind, rechtswidrig aus ihrem ALG II Regelsatz an Versorger und Vermieter zu zahlen.
Diesen Betroffenen können wir nur raten: die Übernahme der tatsächlichen Kosten von ihrem Leistungsträger einzufordern und falls erforderlich einzuklagen, wenn der Leistungsträger sich nicht an die vom BSG vorgegebenen Grundlagen hält; Auf- forderungen zur Kostensenkung genau zu prüfen und gegebenenfalls durch eifriges Sammeln von geeigneten Beweisen nachzuweisen, dass ihnen eine Kostensenkung tatsächlich gar nicht möglich ist; die Angemessenheitskriterien ihres Leistungsträgers für die Unterkunftskosten und deren Anwendung genau zu prüfen und gegebenenfalls beim Sozialgericht für rechtswidrig erklären zu lassen.
Die Hinweise werden mit Gerichtsurteilen ausführlich begründet.
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