21. Juli 2008

Drei Monate Aufregung wegen Antrax: Verdächtiger mit Millionen Dollars abgefunden

Auch die OZ berichtete Ende 2001:
Anthrax-Attentäter soll US-Biologe sein
Genf (AP) Spuren der Milzbrand-Attacken in den USA führen nach Greenpeace-Informationen in Labors des US-Biowaffenprogramms. "Der Verdacht erhärtet sich", sagte gestern Bio-Waffen-Experte Jan van Aken in Genf. Das "Greenpeace Magazin" berichtete unter Berufung auf unabhängige Forscher und Mitglieder der US-Regierungsdelegation bei der UN-Biowaffen-Konferenz in Genf, vermutlich stecke ein hochrangiger Mikrobiologe hinter den Attentaten. Offenbar wollte er die Erhöhung des Budgets für die Biowaffen-Forschung erzwingen, vermutet das Magazin. ...
Ob die OZ auch dies berichten wird?:

Anthrax-Briefe: FBI-Ermittlung ergebnislos

Sechs Jahre nach der "zweiten Welle von Terrorangriffen" (Bush) erhielt der einzige Verdächtige eine Entschädigung in Millionenhöhe, der oder die Täter bleiben - gewollt oder nicht - im Dunklen ...

Die OZ veröffentlichte vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2001 29 Texte über die in Briefen versendeten Milzbranderreger. Dieses seltsame Ende der damaligen Hysterie sollte der Mantelredaktion eine paar Zeilen wert sein.

Allerdings:
Die OZ hätte sogar, wenn dort jemand selbst den Text verfasst hätte, den Verdächtigen ein Mal im Vorspann als Täter bezeichnen dürfen. In D hätte nicht einmal eine Beschwerde des Verdächtigen Erfolg gehabt. Hätte er dem Deutschen Presserat eine Beschwerde eingereicht, hätte der Rat sie vermutlich als unbegründet abgewiesen.

Nach Auffassung des Presserates darf ein Tatverdächtiger als Täter bezeichnet werden, auch wenn er die Tat nicht gestanden hat, auch wenn ihn keine Zeuge erkannt hat und auch wenn in dem Artikel keine Beweise gegen ihn benannt werden. Einen Verdächtigen als Täter hinzustellen, ist eine "journalistisch verkürzte Verknappung" (Hallo Presserat! Was ist eine verkürzte Verknappung, dazu eine journalistisch vorgenommene?) im Vorspann. Die sei zulässig. Eine verkürzte Verknappung sei keine Vorverurteilung nach Richtlinie 13.1.
Und ich ergänze: Natürlich sind die Leser so pfiffig, dass sie eine Vorverurteilung von einer verkürzten Verknappung (Was immer das sein soll.) unterscheiden können.

Der Verdächtige hätte also ganz schön blöd dagestanden, besonders, wenn die OZ noch nicht einmal meldete, er konnte nicht überführt werden und hätte deshalb in den USA eine hohe Entschädigung erhalten.
Wen interessiert das nach sechs Jahren noch?

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