21. August 2007

Skandal übersehen?

Wenn es um Skandale geht, gibt sich mancher Redakteur der OZ mit Mickrigem zufrieden (siehe Eintrag "Lieblos und verwirrend"). Dabei droht ein Skandal übersehen zu werden, der hier geschildert wird:

... Zudem dürfte das Auslaufen der „58er-Regelung“ zum Ende dieses Jahres nicht ohne Folgen bleiben. ...
Denn die „58er-Regelung“ schützt ältere Bezieher von Alg II bislang davor, zum frühest möglichen Zeitpunkt eine Altersrente mit Abschlägen beantragen zu müssen. Nach ihrem Auslaufen wird das Prinzip der Nachrangigkeit des Alg II gegenüber anderen Sozialleistungen auch für die gesetzliche Rente gelten. So werden dann gerade jene Hilfebezieher hohe Rentenabschläge (bis zu 18 %) hinnehmen müssen, welche die Anspruchsvoraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen – weil sie lange Beitragszeiten erworben haben oder einer Personengruppe angehören, welcher der Gesetzgeber aus sozialen Gründen die Möglichkeit eines früheren Rentenzugangs eröffnet hatte. Dies betrifft insbesondere Frauen und Schwerbehinderte ...

Damit konterkariert die Frühverrentungspflicht zugleich das mit der Schonung privater Altersvorsorge verbundene Ziel des SGB II, präventiv gegen Armut im Alter zu wirken. Im Grenzfall sind es sogar erst die Beitragszeiten des Alg-IIBezuges, die zu Lasten der Betroffenen Ansprüche auf vorgezogene Altersrenten begründen und damit die Hinnahme von Rentenabschlägen erzwingen. Aus diesen Gründen sollte man noch einmal überprüfen, ob nicht auch für die Zeit nach 2 007 die Regelung sinnvoll ist, dass Bezieher von Alg II nur eine Altersrente ohne Abschläge beantragen müssen.

An die Autoren des Kurzberichtes:

Vergesst es, das mit dem frommen Wunsch nach Überprüfung, denn es geht einzig und allein darum, Geld zu sparen, natürlich fragt sich wessen Geld. Hier eine kleine Hilfestellung:
Alg 2 wird aus Steuern bezahlt, die Renten nur von den gesetzlich Versicherten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google