27. Juli 2005

Offene Frage

Karlsruhe verlangt Transparenz bei Lebensversicherungen,
las ich auf der Mecklenburg-Vorpommern-Seite. Ich freue mich über das Urteil, weil die Versicherer voraussichtlich nicht mehr ihre Kunden legal betrügen können. Wenn ich bedenke, dass es mehr Verträge über Kapitallebensversicherungen in Deutschland gibt als Bürger, ist das ein wichtiges Urteil.
Als Gegenbeispiel wird die sogenannte Riester-Rente genannt. Hier müssen die Versicherer ganau die Verwendung der Kundengelder offen legen. Ein besseres Beispiel wäre die fondsgebundene Lebensversicherung gewesen, da die Kunden mit ihr die gleichen Ziele verfolgen wie mit der Kapitallebensversicherung. Die Anbieter von fondsgebundenen Versicherungsprodukten legen seit vielen Jahren im Vertragstext dar, wie die Kundengelder verwendet werden.
Doch es gibt wichtigere Details, die im Artikel nicht genannt werden:
Wenn auch nur einen Bruchteil des Geldes der Kunden in Immobilien angelegt wird, wäre interessant, ob zukünftig auch die Kunden in den Grundbüchern stehen und damit Abschreibungsmöglichkeiten hätten.
Unklar bleibt den OZ-Lesern, ob zum Beispiel Unfallversicherungen mit Sparanteil ebenfalls transparenter gemacht werden müssen. Das hätten die Presseagenturen mitteilen müssen. Da sie es nicht taten, hätten die OZ-Redakteure nachfragen müssen. Ist das zu viel verlangt?

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