tag:blogger.com,1999:blog-10366329.post4747248113594759532..comments2023-10-07T14:32:15.687+02:00Comments on ostsee-zeitung-blog: Übers Aufsatzschreiben und Rechercheunfähigkeitlupehttp://www.blogger.com/profile/03882171466991551213noreply@blogger.comBlogger1125tag:blogger.com,1999:blog-10366329.post-59602830848232286152010-11-23T22:53:10.803+01:002010-11-23T22:53:10.803+01:00Auch wenn es den obrigkeitsgläubigen Dummschreiber...Auch wenn es den obrigkeitsgläubigen Dummschreibern der OZ nicht gefällt, auch in OVP gilt das Grundgesetz. Die Versammlungsfreiheit ist nun "bedauerlicherweise" ein Grundrecht (Artikel 8 Abs.1 GG, Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.), welches nicht von irgendwelchen Behörden genehmigt werden muss. Demos sind lediglich anzumelden! Daneben gibt es aber noch das Recht zur Spontandemo. (Unter Spontanversammlungen versteht man Versammlungen, die sich aus aktuellem Anlass ohne vorherige Organisation bilden. In verfassungskonformer Auslegung des § 14 Abs. 1 VersG besteht für diese Versammlungen keine Anmeldepflicht, da es zum einen keinen „Leiter“ iSv. § 14 Abs. 2 VersG gibt, zum anderen das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG für Spontanversammlungen sonst leerliefe (BVerfGE 69, 315, 350 f. – Brokdorf).)<br />Die "Schuldige" hat auch keine "Klage am Hals". Erstmal muss ermittelt werden und anschliessend wird evtl. Anklage erhoben.Anonymousnoreply@blogger.com