Ich schrieb:
In der OZ ist niemand auf die Idee gekommen, was die Datenerhebung von nur jedem zehnten Bürger wert ist, sollte die Zahl der Bürger von der vermuteten stark abweichen? Dann ist die statistische Grundlage der Erfassung nichts wert, nichts aussagekräftig.Und nun:
Stichprobenfehler bei Volkszählung: Juristen halten Zensus für gesetzwidrig
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.