5. März 2012

"Verschärfung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung zurückgewiesen"

Sich einerseits wochenlang am schnorrenden Einst-Güßaugust hochziehen und andererseits dies unerwähnt lassen:

Kontroverse Debatte zur Abgeordnetenbestechung im Bundestag
Der Bundestag hat heute erneut über die Verschärfung des Gesetzes zur Abgeordnetenbestechung diskutiert. Hintergrund war ein Vorschlag der SPD-Fraktion zur Neuformulierung des entsprechenden Abschnitts im Strafgesetzbuch. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten in dieser Legislaturperiode ebenfalls Anträge dazu eingebracht. Beide wurden von Schwarz-Gelb zurückgewiesen. Auch heute äußerten sich Abgeordnete der Regierungskoalition ablehnend. Dabei gibt es unbestreitbaren Handlungsbedarf. Ohne eine Verschärfung der Regelung zur Abgeordnetenbestechung kann Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) nicht ratifizieren. 159 Staaten haben die Konvention inzwischen ratifiziert. Deutschland hat die Konvention 2003 unterschrieben und ist neben Tschechien das einzige EU-Mitglied, in dem die Ratifizierung nicht abgeschlossen ist. ... Hervorhebung von mir

2 Kommentare:

  1. Anonym5.3.12

    Im Westen nichts Neues, wer wundert sich da noch!

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  2. Anonym6.3.12

    Tja, an den Taten sollt Ihr sie halt erkennen- nicht an den Worten. Und weiter geht´s.

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