17. März 2012

Offene Fragen

Landesseite:
Verfahren nach Tod eines Soldaten eingestellt
Der Tod eines Soldaten aus Sachsen beim Bundeswehr-Schwimmtraining Mitte Januar in Karpin bei Eggesin (Kreis Vorpommern-Greifswald) hat keine rechtlichen Konsequenzen. „Wir haben das Verfahren jetzt eingestellt“, sagte Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler gestern in Neubrandenburg. Der 23-Jährige aus einem Ort bei Dresden ertrank ohne äußere Einwirkung.
Aus diesem Lückenfüller ergeben sich mindestens zwei Fragen:
  1. Wenn der Tod keine rechtlichen Konsequenzen hat, hat er dann überhaupt irgendwelche?
  2. Wenn der Soldat ohne äußere Einwirkung ertrank, warum ertrank er dann, einfach so? Wenn das niemand weiß, war etwas bildlich faul.
Eine Blogleserin hatte weitere Fragen (Danke!):
Musste er tauchen? Wollte er tauchen? Kennt der Befehlshaber keine Tauchregeln? Warum hat er von seiner Befehlsgewalt keinen Gebrauch gemacht?

1 Kommentar:

  1. Anonym17.3.12

    Diese kurze Meldung lässt wirklich viel Raum zur Spekulation.
    Der Nordkurier berichtete auch von dem Unglück.
    Die letzte Meldung dpa war in der OZ und im Nordkurier gleich. Der 23-jährige.....sei ohne äussere Einwirkung ertrunken.
    Nun berichtete der Nordkurier, dass die Kameraden ihn beim Schwimmtraining (nicht beim Tauchen) aus dem Wasser zogen und er wurde reanimiert, also wiederbelebt. Hat das auch geklappt und wenn ja, dann hat er doch gelebt. Wie konnte er dann wieder ertrinken? Weil die Meldung lautet, er sei ohne äussere Einwirkung ertrunken.
    Weiter habe ich gelesen: Er wurde wiederbelebt, starb aber 6 Tage nach dem Vorfall.
    Mir ist bei dieser traurigen Geschichte nicht zum Scherzen, aber ich könnte jetzt auch ganz blöd fragen: Ist der junge Mann etwa 6 Tage lang ertrunken?

    Ein Satz aus dem Nordkurier macht mich sehr stutzig: Die beiden Schwimmmeister der Halle .... sind wortkarg: Man hat uns angewiesen, keine Auskunft zu geben.

    Vor dem Tauchen sollte man eigentlich ausgeruht sein und das ist nach einem Schwimmtraining eher unwahrscheinlich, aber bei der Bundeswehr gelten wohl gesonderte Regeln.

    Das ist wieder so eine verdammt traurige Geschichte, wie sie leider immer wieder passieren und viel zu schnell in Vergessenheit geraten.


    Ein völlig übergeschnappter Mensch mit Uniform jagte Ende der 50iger eine Truppe junger Rekruten durch die Iller, obwohl es verboten war. Dabei ertranken 15 von den knapp 30 jungen Menschen. (Iller-Unglück, der Tod von Kempten, die Bundeswehr:eine rechtskonforme Parlamentsarmee?-so einige Berichte von dem Unglück)
    Was dazu erst alles in den Zeitungen stand und wie dieses Unglück von höchster Ebene vertuscht werden sollte ist unbegreiflich.

    Das soll nicht als Vergleich gesehen werden, aber es passieren beim Bund die unmöglichsten Sachen, Gorch Fock usw. und zurück bleiben die Angehörigen, die Eltern, die sich ewig fragen werden: Warum und wie ist das passiert?

    G. Bieck

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