3. März 2012

Journalistisch verkürzte Verknappung

Ich vermag nicht zu entscheiden, ob dies eine Vorverurteilung oder nur eine journalistisch verkürzte Verknappung (Jaja, solch einen Quatsch gibt es laut Büro des Presserates.) ist:
Mittäter nach Mord festgenommen
Ein Mittäter wäre in diesem Fall jemand, der mitmordete, ein schwerwiegender Vorwurf, den nur die OZ erhebt, nicht die Polizei. Die veröffentlichte dies:
Mutmaßlicher Mittäter im Mordfall Wusterhusen verhaftet
Nun meint der Presserat, dass Mediennutzer zu doof sind zu begreifen ihnen egal ist, dass ein Täter erst dann so bezeichnet werden darf, wenn ein Gericht geurteilt hat:
Die Presse darf eine Person als Täter bezeichnen, wenn sie ein Geständnis abgelegt hat und zudem Beweise gegen sie vorliegen oder wenn sie die Tat unter den Augen der Öffentlichkeit begangen hat. In der Sprache der Berichterstattung ist die Presse nicht an juristische Begrifflichkeiten gebunden, die für den Leser unerheblich sind.
In der OZ-Meldung ist weder von einem Geständnis, noch von Beweisen oder gar von einer Tat in der Öffentlichkeit die Schreibe, sondern:
... Auf den nun zweiten Tatverdächtigen war die Polizei im Zuge ihrer Ermittlungen gestoßen. ...
Nunja, aber da bleibt eben noch die journalistisch verkürzte Verknappung. Ob die Leser allerdings pfiffig genug sind herauszufinden, dass der Mittäter aus der Schlagzeile zumindest vorerst ein mutmaßlicher ist? Oder haben sie den Mann nicht schon längst vorverurteilt, ehe sie die Stelle im Text mit dem mutmaßlich lesen, wenn sie sie denn überhaupt lesen?

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