14. März 2012

Fehlerhaft und kenntnisarm

Die Greifswalder Zeitung hatte gestern mitgeteilt:
Grüne kritisieren: Mitglieder im Kreistag befangen
Der Link verweist nur auf die Kurzfassung.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übt Kritik an einem Kreistagsbeschluss Ende Februar. Konkret geht es um die Entscheidung über den Verbleib der Standorte für die Arbeitslosenbetreuung im Kreis Vorpommern-Greifswald. „Wir sehen ein Mitwirkungsverbot von sechs Kreistagsmitgliedern als gegeben an“, sagt der Fraktionsvorsitzende Gregor Kochhan. ...
Diese Gegebenheit sehen die Betroffenen ganz anders, jedoch z.T. falsch.
Deshalb haben die Grünen eine Replik veröffentlicht, die nebenbei zeigt, wie in der Redaktion gearbeitet wird: Rückfragen zu Aussagen gibt es nicht.

11 Kommentare:

  1. Anonym14.3.12

    "Wie soll ein Text zeigen, wie in der Redaktion gearbeitet wird? Das kann nur eine bewegte Bildaufnahme."

    könnte eine Kritik von Lupe hier sein. Jedenfalls wundert mich der unterschiedliche Maßstab an sich selbst bzw. die OZ. Im Text der Grünen wird nicht ein Wort über die Arbeitsweise der OZ Redaktion geschrieben. Aber was solls. Ist ja kein Blog für Gerechtigkeit.

    M

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    1. Anonym14.3.12

      "Meine Meinung: Journalisten sollten so genau wie möglich beschreiben, was die vermitteln wollen. Wollen sie einen Roman oder eine Erzählung schreiben, sind sprachliche Bilder wunderbar, jedoch nicht solche abgegriffenen, wie ich sie nannte."

      Frage: Von wem stammt dieses Zitat?

      M

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    2. Das ist kein Zitat.

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    3. Edward14.3.12

      ;-)
      allerdings schreibt lupe, was er an der Arbeitsweise (zu recht)kritisiert: die fehlenden Rückfragen. Andererseits muss man auch sagen, dass die Redakteure es durchaus versucht haben könnten, aber die entsprechenden Leute nicht erreichten und der Zeitdruck es nicht erlaubt haben könnte, es noch einmal zu versuchen. Ändert aber nichts daran, dass man Internet-Informationen hinterfragen muss. Gerade Internet-Informationen. Und wenn das nicht geht, muss die Redaktion eben das Thema schieben oder ganz weglassen. Aber das scheint in Madsack-Zeiten nicht mehr zu gehen. Ehemals eherne Journalismus-Prinzipien bleiben auf der Strecke. Und das zeigt lupe auf, wenn er es denn nicht mit unfairen persönlichen Angriffen gegen die Redakteure verbinden würde.

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  2. Manfred Peters14.3.12

    Falsch beginnt schon die Schlagzeile des OZ-Beitrags :
    „Grüne: Sechs Mitglieder des Kreistages befangen“
    M. E. sind es 8 Mitglieder, denn aus Greifswald gehören neben Oberbürgermeister König auch Hochheim und der Oberintrigant Dembski dazu! 
    Ich interpretiere  § 24 (1)  KV
     „3. wenn sie eine natürliche oder juristische Person oder eine Vereinigung vertreten, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann ...“
     so, dass die beiden Dezernenten/Stellvertreter des Greifswalder Bürgermeisters auch dem Mitwirkungsverbot unterliegen. Nebenbei, beide betonen in der Bürgerschaft oft, dass ihre eigentliche Arbeitszeit zur Erledigung der Hauptaufgaben nicht ausreicht.
    Bei Hr. Hochheim ist das sogar glaubwürdig, aber dann darf er sich nicht noch zusätzliche Arbeit aufhalsen.
    Hr. Dembski ist ein hoffnungsloser Fall, da er offensichtlich seine Arbeitszeit vorwiegend dazu nutzt sich politische Intrigen auszuhecken.

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    1. Edward15.3.12

      aber eine Gemeinde ist nun mal leider weder eine juristische Person noch eine Vereinigung.da wird die Landrätin den Antrag der Grünen nur ablehnen können, so sehr sie es auch wünschen würde, durch diesen Schachzug die Diskussion um Jobcenter oder Sozialagentur noch einmal in den Kreistag zu bringen. Aber es scheint hier tatsächlich eine Gesetzes-Lücke zu geben. Die “Fraktion der Bürgermeister” spielte seit Jahren im Kreistag Ostvorpommern eine gewichtige Rolle.

      Ich würde übrigens die Sache sogar noch größer ziehen. Warum dürfen Angehörige öffentlicher Verwaltungen überhaupt für ein Mandat in den kommunalen Vertretungen kandidieren? Für ein Mandat als ehrenamtlicher Richter dürfen sie es ja auch nicht.
      Und im jetzigen Kreistag dürfte zudem das Problem nicht die “Fraktion der Bürgermeister” sein, sondern eher die gewaltige “Fraktion der Landtagsmitglieder”. Da könnten die Bürgermeister sogar noch das (praktizierende) kommunale Gegengewicht zu den(pragmatischen)Berufspolitikern werden.

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    2. Es steht außer Frage, dass Bürgermeister unter § 24 Abs. 1 Nr. 3 fallen (Schweriner Kommentierung Rdnr. 18). Nur die Unmittelbarkeit des Vorteils ist wohl umstritten.
      Diese Frage "Warum dürfen Angehörige öffentlicher Verwaltungen überhaupt für ein Mandat in den kommunalen Vertretungen kandidieren?" muss dringend auf Landesebene geklärt werden.

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    3. Manfred Peters15.3.12

      @ Edward Mar 15, 2012 03:29 AM
      „... aber eine Gemeinde ist nun mal leider weder eine juristische Person noch eine Vereinigung. ...“
      Aber der Oberbürgermeister und seine vom Innenminister bestallten direkten Vertreter, die Dezernenten! Oder reden wir hier irgendwie aneinander vorbei.
      Wenn ich vor das Verwaltungsgericht ziehen muss, um ohne viel Hoffnung auf Erfolg zu klagen, steht im Schriftsatz des Gerichtes:
      Verwaltungsstreitsache
      Manfred Peters

      gegen
      Oberbürgermeister der UHGW
      ------------------------------------------------------------------------
      Nebenbei, wenn Dir mein Kommentar über den „Ostelbischen Junkernachwuchs und die devoten „Mecklenburger Bauerntöpel““ auf Deinem Blog nicht gefällt, einfach löschen! Es ist ja soweit alles gesagt.
      Siehe: „Manfred Peters says: Your comment is awaiting moderation. 14. März 2012 at 00:27“

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    4. "Warum dürfen Angehörige öffentlicher Verwaltungen überhaupt für ein Mandat in den kommunalen Vertretungen kandidieren?"

      Gute Frage, an die OZ weiterreichen.

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  3. Edward15.3.12

    @Manfred
    Der OB ist in Verwaltungsgerichtsbarkeiten die Behörde(als Stadtverwaltung), keine juristische Person ( wie z.B. GmbH) oder Vereinigung (wie z.B. Verein). Die Dezernenten sind vom IM bestallt? Glaube ich nicht, wurden doch von der Bürgerschaft gewählt und vom Bürgerschaftspräsidenten ernannt, oder?

    wegen des Kommentars: sry, habe ich irgendwie übersehen, melde mich mal telefonisch

    @Gregor
    bezweifle ich. ist sicher nur deine Interpretation. Kann es aber nicht nachprüfen, da ich nicht in Besitz der Schweriner Kommentierung bin. wie ich ergoogelte, ist das ein Buch für 70 EUR. Wenn es so wäre, wie du sagst, warum hat der Verfasser der Kommentierung, Dr. Thomas Darsow, in seiner Eigenschaft als oberste Kommunalaufsicht nicht in den Kreistag Ostvorpommern eingewirkt, wenn der Schein eines Interessenkonflikts moniert wurde (und das war oft genug)?

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    1. Manfred Peters16.3.12

      Gewählt ja, ernannt aber gemäß:

      „Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
      (Kommunalverfassung - KV M-V)
      Vom 13. Juli 2011
      § 40 (5) ... von der „Rechtsaufsichtsbehörde“ (IM) mit Ernennungsurkunde.
      Einfach mal Hr. Hochheim fragen, der hat die Prozedur unlängst durchlaufen und gibt Dir sicher gerne Auskunft.

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