3. Februar 2012

Wer lange währt, wird selig

Was lange währt, wird wie?

Hier hatte ich an den 34 Jahre lang rechtswidrig überwachten Gössner erinnert.
Wurde der sog. Bundestrojaner für M-V gekauft? Wurde er eingesetzt?
Was Polizeibeamte vorerzählen, muss nicht nachrecherchiert werden, nachplappern reicht?
Stichwort Funkzellenüberwachung, von mir gegeben am 30. Juli 2011.
Wie wurden Demonstranten gegen den G 8-Gipfel überwacht?

Dies schicke ich voraus:
Polizeiliche Ermittlungen: Im Zuge polizeilicher Ermittlungen aufgrund schwerer Straftaten oder bei Gefahr im Verzug kann, nach vorheriger richterlicher Anordnung, die Ortung eines Endgeräts durchgeführt werden. Ein Sonderfall ist die lautlose SMS, mit der das Netz zur genauen Ortung eines Mobiltelefons ohne Kenntnisnahme eines Verbindungsaufbaus durch den Nutzer gezwungen werden kann. Dieses Verfahren wird in der Strafverfolgung als Hilfsmittel der Polizei eingesetzt, mit Hinweis auf „Gefahr im Verzug“ erfolgt dies zum Teil auch ohne richterliche Prüfung. Diese Praxis ist jedoch umstritten Hervorhebung von mir
Nun die bildlich nachhinkende OZ:
Handy-Überwachung: Polizei verschickt 14 100 Schnüffel-SMS
Mecklenburg-Vorpommern: Linke und Grüne kritisieren massive Zunahme verdeckter Ermittlungsmethoden. Polizei verweist auf Fahndungserfolge. 
Wie viele Erfolge? Lesen Sie weiter unten.
Aufregung über die Handy-Überwachung: Polizei, Verfassungsschutz und Zoll setzen bei ihren Ermittlungen zunehmend auf die Ortung von Mobiltelefonen. In Mecklenburg-Vorpommern verschickte die Polizei im vergangenen Jahr in 215 Fällen insgesamt knapp 14 100 sogenannte stille SMS, um die Positionen verdächtiger Personen auszukundschaften. Das waren mehr als dreimal so viele Ortungen wie im Vorjahr (4245). ...

„Die Handy-Ortung geschieht aber nur aufgrund strenger rechtlicher Vorgaben“, betont LKA-Sprecher Michael Schuldt gegenüber der OZ.
Welche sind das?
Die Technik werde unter anderem bei der Suche nach Vermissten (Wie viele vermisste wurden so gesucht und gefunden?) oder beim Verdacht auf „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, etwa Rauschgifthandel, eingesetzt.

Offenbar mit Erfolg (oder auch nicht). Ein Grund für die vielen stillen SMS im Jahr 2011 waren laut LKA umfangreiche Ermittlungen zum gewerbsmäßigen Bandendiebstahl. Die Täter konnten überführt werden. Um welchen Fall es sich handelt, verriet Schuldt nicht. Die Untersuchungen seien nicht abgeschlossen. ...
Also ein nicht abgeschlossener Fall.

Und jetzt Neues für OZ-Leser:
Für einen handfesten Skandal sorgte etwa die Datenabfrage bei einer Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in Dresden im Februar vergangenen Jahres. Das LKA Sachsen hatte sich dabei in mehr als 40 000 Fällen persönliche Daten der Handybesitzer besorgt.
Und wie war das in Berlin, worüber vor über einem Monat berichtet wurde? Mehr als vier Millionen Ortungen und der Erfolg gleich null, und natürlich wurde kein Betroffener informiert.
Ein derart flächendeckendes Scannen von Handys sei unzulässig, kritisiert der Landesdatenschutzbeauftragte von MV, Reinhard Dankert. Im Nordosten habe es jedoch bislang keinen vergleichbaren Fall gegeben. ...
Wenn der sich mal nicht an der Nase herumführen lässt.
Die Schweriner SPD-Fraktion betont, „dass der Einsatz stiller SMS nur zum Zwecke der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung und damit auf gesetzlicher Grundlage erfolgen“ dürfe. „Kein unbescholtener Bürger muss befürchten, dass sein Handy illegal geortet wird“, sagt der innenpolitische Sprecher Manfred Dachner. (Das ist lächerlich, siehe Berlin) Alle Abfragen müssten sich an die rechtlichen Voraussetzungen halten, hebt auch der sicherheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Silkeit, hervor.
Wers glaubt, wie der OZ-Redakteur es tat, wird selig. Doch vorher sollte er die o.g., weiterhin offenen Fragen beantworten lassen.

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